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Raiffeisenbank eG
BLZ: 20069130
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Direktzusage

Steuervorteile nutzen

Die Direktzusage ist Ihr verbindliches Versorgungsversprechen an Ihre Mitarbeiter. In der Regel ist dies eine freiwillige soziale Leistung. Ihre Mitarbeiter können jedoch auch einen Teil des Gehalts für die Direktzusage Umwandeln.
Bei Erreichen des Rentenalters bzw. im Falle der Invalidität oder bei Tod des Arbeitnehmers verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinem Mitarbeiter oder dessen Hinterbliebenen die zugesagten Versorgungsleistungen zu erbringen. Das Unternehmen bildet hierfür Pensionsrückstellungen, deren Zuführungen den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren.

Zur Absicherung der versprochenen Leistungen kann das Unternehmen Rückdeckungsversicherungen abschließen. Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben des aus der Pensionszusage berechtigten Arbeitnehmers abgeschlossen wird und aus der der Arbeitgeber allein bezugsberechtigt ist.

Aufgrund der steuerlich nicht eingeschränkten Leistungshöhe wird die Direktzusage in der Regel von Mitarbeitern der Führungsebenen abgeschlossen.


Die Vorteile 

• Pensionsrückstellungen können als Aufwand steuerlich geltend
   gemacht werden 
• Pensionsauszahlungen sind Betriebsausgaben 
• Liquiditätsvorteil, da Mittel im Unternehmen bleiben 
• Erträge sind frei verwendbar 
• Bei Entgeltumwandlung sparen Sie noch bis 2008
   Sozialversicherungsbeiträge 
• Mitarbeiter können mehr als vier Prozent ihres Gehalts steuerfrei
   umwandeln 
• Keine Sozialabgaben, wenn Sie als Arbeitgeber die Beiträge
   finanzieren 

Zusammen mit unserem Partner R+V Versicherung bieten wir die zu Ihnen die passende Lösung. Sprechen Sie mit Ihrem Berater.