
Unterstützungskasse
Flexible Lösung für Betriebsrente
Für Arbeitgeber, die die betriebliche Altersversorgung und die damit verbundenen Verpflichtungen im Rahmen einer rückgedeckten Gruppen-Unterstützungskasse aus dem Unternehmen auslagern möchten.
Unterstützungskassen unterliegen keiner staatlichen Finanzaufsicht und sind frei in der Anlage ihres Vermögens. So dürfen sie beispielsweise Kapital an beteiligte Unternehmen ausleihen. Ähnlich wie bei der Direktzusage garantieren Sie als Arbeitgeber die zugesagten Leistungen. Gegen die damit verbundenen Risiken können Sie sich mit einer Rückdeckungsversicherung absichern.
Die Vorteile
• Bilanzneutral
• Bei Entgeltumwandlung sparen Sie noch bis 2008
Sozialversicherungs-Beiträge
• Mitarbeiter können mehr als vier Prozent ihres Gehalts steuerfrei
umwandeln
• Keine Sozialabgaben, wenn Sie als Arbeitgeber die Beiträge
finanzieren
Zusammen mit unserem Partner R+V Versicherung bieten wir die zu Ihnen die passende Lösung. Sprechen Sie mit Ihrem Berater.
Die Vorteile
• Bilanzneutral
• Bei Entgeltumwandlung sparen Sie noch bis 2008
Sozialversicherungs-Beiträge
• Mitarbeiter können mehr als vier Prozent ihres Gehalts steuerfrei
umwandeln
• Keine Sozialabgaben, wenn Sie als Arbeitgeber die Beiträge
finanzieren
Zusammen mit unserem Partner R+V Versicherung bieten wir die zu Ihnen die passende Lösung. Sprechen Sie mit Ihrem Berater.
