Wenn der Nachfolger aus der Familie kommt ...
Nach einer Untersuchung des Bonner Institutes für Mittelstandsforschung (IfM) favorisieren mehr als 42 Prozent aller derzeit aktiven Unternehmer, die sich mit der Frage der Unternehmensnachfolge beschäftigen, eine familieninterne Lösung.
Immer dann, wenn die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie realistisch erscheint, empfiehlt sich eine sorgfältige, möglichst emotionslose Prüfung aller Aspekte, sowohl durch den Übergebenden als auch den Übernehmenden. Sinnvollerweise sollten nicht nur wirtschaftlich-rationale Fragen beantwortet werden.
Beide Seiten müssen sich im Vorhinein darüber im Klaren sein, wie mögliche Genererationenkonflikte - die insbesondere dann entstehen, wenn die bisher vorhandenen Entscheidungsstrukturen verändert werden - überstanden werden können. In der Praxis bewährt haben sich folgende Tipps:
• Schaffung klarer Organisationsstrukturen
• Keine Knebelverträge (Buchwertklauseln, Nachfolgeausschlüsse,
Verwehrung von Mitbestimmungs- und Einsichtsrechten)
• Einen klaren Schlusspunkt für die Tätigkeit des Seniors
definieren (Übergangsfristen mit gemeinsamer Geschäftsführung
sollten maximal ein bis zwei Jahre dauern)
• Gegebenenfalls einen neutralen Moderator einschalten
Insbesondere bei größeren Familienunternehmen muss bei Nachfolgefragen auch an die so genannten weichenden Erben gedacht werden. D.h., an die berechtigten Familienmitglieder, die zwar einen Vermögensanspruch als Erbe hätten, die aber nicht in die Unternehmensführung eintreten.
Vor besonderen Problemen steht die Familiengesellschaft dann, wenn das Eigentum in der Familie bleiben und die Unternehmensführung durch Manager außerhalb der Familie gesichert werden soll. Dann ist guter Rat gefragt: eine professionelle Vorarbeit ist hier besonders wichtig!
Immer dann, wenn die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie realistisch erscheint, empfiehlt sich eine sorgfältige, möglichst emotionslose Prüfung aller Aspekte, sowohl durch den Übergebenden als auch den Übernehmenden. Sinnvollerweise sollten nicht nur wirtschaftlich-rationale Fragen beantwortet werden.
Beide Seiten müssen sich im Vorhinein darüber im Klaren sein, wie mögliche Genererationenkonflikte - die insbesondere dann entstehen, wenn die bisher vorhandenen Entscheidungsstrukturen verändert werden - überstanden werden können. In der Praxis bewährt haben sich folgende Tipps:
• Schaffung klarer Organisationsstrukturen
• Keine Knebelverträge (Buchwertklauseln, Nachfolgeausschlüsse,
Verwehrung von Mitbestimmungs- und Einsichtsrechten)
• Einen klaren Schlusspunkt für die Tätigkeit des Seniors
definieren (Übergangsfristen mit gemeinsamer Geschäftsführung
sollten maximal ein bis zwei Jahre dauern)
• Gegebenenfalls einen neutralen Moderator einschalten
Insbesondere bei größeren Familienunternehmen muss bei Nachfolgefragen auch an die so genannten weichenden Erben gedacht werden. D.h., an die berechtigten Familienmitglieder, die zwar einen Vermögensanspruch als Erbe hätten, die aber nicht in die Unternehmensführung eintreten.
Vor besonderen Problemen steht die Familiengesellschaft dann, wenn das Eigentum in der Familie bleiben und die Unternehmensführung durch Manager außerhalb der Familie gesichert werden soll. Dann ist guter Rat gefragt: eine professionelle Vorarbeit ist hier besonders wichtig!
