Ein Notfallplan ist keine Frage des Alters...
Bei aller Planung - viele Dinge lassen sich nicht vorhersehen. Aus diesem Grund sollte jeder verantwortungsvolle Unternehmer neben einem Testament oder Erbvertrag für seine Firma einen Notfallplan erstellen. Wenn der Unternehmensinhaber dann seine Aufgabe wegen plötzlich eintretender Ereignisse nicht mehr selbst wahrnehmen kann, ist Vorsorge für den weiteren Bestand des Unternehmens getroffen.
Fehlt zum Beispiel eine rechtlich verbindliche Regelung über die Aufteilung des Erbes, bilden der überlebende Ehegatte und die Kinder eine Erbengemeinschaft nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Dies kann zu erheblichen erbschaftssteuerlichen Mehrbelastungen führen, die der Unternehmer bei rechtzeitiger Planung hätte vermeiden können. Besonders problematisch kann die Situation für das Unternehmen werden, wenn das Vormundschaftsgericht bei wichtigen unternehmerischen und vermögensmäßigen Entscheidungen mit hinzugezogen werden muss.
Auch beim Vermögensmanagment macht vorausschauende Planung Sinn. Nur ein Beispiel: Das liquide Privatvermögen und/oder Lebensversicherungen sollten mindestens den vorhandenen Lebensstandard der Familie garantieren. Auch die Zahlung der Erbschaftssteuer kann finanziell abgesichert werden.
Ein verantwortungsvoller Unternehmer klärt deshalb so früh wie möglich:
• Was geschieht mit dem Unternehmen beim Ausfall des
Unternehmers?
• Ist festgelegt, wer langfristig und in einer Interimsphase die
Lücke im Management ausfüllt? Wer hat welche Kompetenzen
und Vollmachten?
• Wurden Überlegungen fixiert, was mit dem Unternehmen
geschehen soll?
• Gibt es Personen, die das Vertrauen des Unternehmers
genießen und die den Erben bei wichtigen unternehmerischen
oder juristischen Entscheidungen zur Seite stehen?
Wenn ein Notfallplan erstellt wurde, sollte dieser natürlich nicht nur dem Unternehmer sondern auch der Familie - zumindest aber dem Ehepartner - und den Vertrauenspersonen bekannt sein.
Ein Tipp zum Schluss: Nicht nur der schlimmste Fall - der Tod des Unternehmenslenkers - sollte bei den Planungen berücksichtigt werden. Allein schon die Berufsunfähigkeit kann gravierende Folgen für den Bestand der Firma haben. Eine Absicherung gegen dieses Risiko ist auf jeden Fall sinnvoll.
Fehlt zum Beispiel eine rechtlich verbindliche Regelung über die Aufteilung des Erbes, bilden der überlebende Ehegatte und die Kinder eine Erbengemeinschaft nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Dies kann zu erheblichen erbschaftssteuerlichen Mehrbelastungen führen, die der Unternehmer bei rechtzeitiger Planung hätte vermeiden können. Besonders problematisch kann die Situation für das Unternehmen werden, wenn das Vormundschaftsgericht bei wichtigen unternehmerischen und vermögensmäßigen Entscheidungen mit hinzugezogen werden muss.
Auch beim Vermögensmanagment macht vorausschauende Planung Sinn. Nur ein Beispiel: Das liquide Privatvermögen und/oder Lebensversicherungen sollten mindestens den vorhandenen Lebensstandard der Familie garantieren. Auch die Zahlung der Erbschaftssteuer kann finanziell abgesichert werden.
Ein verantwortungsvoller Unternehmer klärt deshalb so früh wie möglich:
• Was geschieht mit dem Unternehmen beim Ausfall des
Unternehmers?
• Ist festgelegt, wer langfristig und in einer Interimsphase die
Lücke im Management ausfüllt? Wer hat welche Kompetenzen
und Vollmachten?
• Wurden Überlegungen fixiert, was mit dem Unternehmen
geschehen soll?
• Gibt es Personen, die das Vertrauen des Unternehmers
genießen und die den Erben bei wichtigen unternehmerischen
oder juristischen Entscheidungen zur Seite stehen?
Wenn ein Notfallplan erstellt wurde, sollte dieser natürlich nicht nur dem Unternehmer sondern auch der Familie - zumindest aber dem Ehepartner - und den Vertrauenspersonen bekannt sein.
Ein Tipp zum Schluss: Nicht nur der schlimmste Fall - der Tod des Unternehmenslenkers - sollte bei den Planungen berücksichtigt werden. Allein schon die Berufsunfähigkeit kann gravierende Folgen für den Bestand der Firma haben. Eine Absicherung gegen dieses Risiko ist auf jeden Fall sinnvoll.
