
Ihr erstes Gehalt
Ein Schritt in die Unabhängigkeit
Die Ausbildung beginnt und Sie bekommen Ihres eigenes Geld. Jedoch geht der Bruttolohn nicht direkt auf Ihr Konto. Mit folgenden Abzügen für Steuern und Sozialversicherungen müssen Sie rechnen.
Steuern
• Einkommensteuer (bei geringen Einkommen wie in der
Ausbildung können Sie im Folgejahr die Steuer
wiederbekommen)
• Solidaritätszuschlag ist die Steuer für den Aufbau der
ostdeutschen Bundesländer
• Kirchensteuer
Sozialversicherungen
• Die gesetzliche Rentenversicherung beträgt knapp 20 %
Ihres Bruttolohns.
• Die Arbeitslosenversicherung beträgt 4,2 % des Bruttolohns.
• Für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen Sie ca. 12 bis
15 % Ihres Bruttolohns.
Die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber geleistet.

