
Bewerbung
Der erste Eindruck
Ihr Berufswunsch ist klar, jetzt gilt es sich zu bewerben. Nehmen Sie sich für Ihre Bewerbung viel Zeit. Tragen Sie alle Unterlagen sorgsam zusammen und Informieren Sie sich ausgiebig über das Unternehmen und die Position für die Sie sich bewerben - denn Ihre Bewerbung ist der erste Eindruck, den Sie hinterlassen.
Perfekte Bewerbungsunterlagen sind nicht günstig. Gut, dass Sie die Ausgaben für Fotos, Porto, Kopien und Mappen nicht alleine tragen müssen. Auch die Reisekosten zum Vorstellungsgespräch werden erstattet.
Vorher drum kümmern
Von Ihren Bewerbungskosten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bis zu 260 € im Jahr. Sie müssen sich dafür als arbeitssuchend melden und Sie müssen die Erstattung beantragen, bevor Sie das Geld ausgeben. Die Quittungen benötigen Sie, um Ihre Ausgaben später nachzuweisen. Auch die Reisekosten zum Vorstellungsgespräch können abgerechnet werden. Studierende können sich übrigens bereits drei Monate vor dem Abschluss als arbeitssuchend melden und profitieren dann ebenfalls von den Leistungen der Bundesagentur für Arbeit.
Arbeitgeber übernimmt Fahrkosten
Haben Sie erst die erste Hürde geschafft und sind zum Vorstellungsgespräch eingeladen, dann bleiben Sie auch nicht auf den Fahrkosten sitzen. Der potentielle Arbeitgeber muss nämlich die Fahrkosten übernehmen, egal ob er Sie einstellt. Trotzdem sollten Sie sich vorab bei der Firma erkundigen, ob das in Ordnung geht.
Wenn Sie sich auf eigene Initiative bei einem Unternehmen vorstellen, muss diese die Kosten natürlich nicht übernehmen. In diesem Fall können Sie sich wieder an die Bundesagentur für Arbeit wenden. Aber auch hier gilt wieder: Klären Sie vorher mit dem Berufsberater der Agentur ab, in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Vorher drum kümmern
Von Ihren Bewerbungskosten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bis zu 260 € im Jahr. Sie müssen sich dafür als arbeitssuchend melden und Sie müssen die Erstattung beantragen, bevor Sie das Geld ausgeben. Die Quittungen benötigen Sie, um Ihre Ausgaben später nachzuweisen. Auch die Reisekosten zum Vorstellungsgespräch können abgerechnet werden. Studierende können sich übrigens bereits drei Monate vor dem Abschluss als arbeitssuchend melden und profitieren dann ebenfalls von den Leistungen der Bundesagentur für Arbeit.
Arbeitgeber übernimmt Fahrkosten
Haben Sie erst die erste Hürde geschafft und sind zum Vorstellungsgespräch eingeladen, dann bleiben Sie auch nicht auf den Fahrkosten sitzen. Der potentielle Arbeitgeber muss nämlich die Fahrkosten übernehmen, egal ob er Sie einstellt. Trotzdem sollten Sie sich vorab bei der Firma erkundigen, ob das in Ordnung geht.
Wenn Sie sich auf eigene Initiative bei einem Unternehmen vorstellen, muss diese die Kosten natürlich nicht übernehmen. In diesem Fall können Sie sich wieder an die Bundesagentur für Arbeit wenden. Aber auch hier gilt wieder: Klären Sie vorher mit dem Berufsberater der Agentur ab, in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.

