
Geld verdienen
Taschengeld aufbessern
Mit der Zeit wachsen die Wünsche und nicht alle Wünsche können mit dem Taschengeld finanziert werden. Da liegt es nahe, das Taschengeld mit einem Nebenjob aufzubessern. Hierbei gilt es natürlich, die Regeln des Jugendschutzgesetzes und des Finanzamtes zu beachten.
Schule hat Vorrang
Eigenes Geld verdienen ist Spitze. Mit Rasen mähen beim Nachbarn oder Babysitten bei Bekannten lässt sich schnell der eine oder andere Euro machen. Aber wichtig ist - erst kommt die Schule, dann die Arbeit. Damit Sie es nicht übertreiben, gibt es folgende Regelungen:• Schüler ab 13 Jahren dürfen täglich zwei Stunden arbeiten.
Allerdings nicht zwischen 18 und 8 Uhr und weder vor noch
während des Unterrichts.
• Ab 15 Jahren können es zusätzlich zu den zwei Stunden täglich
20 Arbeitstage im Jahr
sein.
• Mit 18 Jahren dürfen Sie zusätzlich 50 Tage arbeiten, aber nur in
den Ferien. Die Wochenenden sind tabu.
• Ihre Eltern müssen mit dem Nebenjob einverstanden sein.
Was ist erlaubt?
• Erlaubt sind leichte Tätigkeiten, wie Prospekte austragen,
Nachhilfe geben oder Babysitten.
• Die Gesundheit darf durch den Job nicht gefährdet werden.
• Es muss genügend Zeit für Schularbeiten bleiben.
Die Jobs sind frei von Sozialabgaben und Steuern, d. h. Brutto gleich Netto. Nur wenn Sie mehr als 7.664 € im Jahr verdienen, sind Steuern fällig. Sollten Sie mehr als 8.600 € Euro pro Jahr verdienen, gefährden Sie die Kindergeldzahlungen an Ihre Eltern. Auch der Kinderfreibetrag und Zulagen können gestrichen werden. Es gilt abzuklären, ob die Familie mehr davon hat, wenn Sie weniger verdienen.

