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Raiffeisenbank eG
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Bauen & Wohnen

Förderung

Bei der Verwirklichung des Traums von den eigenen vier Wänden lässt Sie Vater Staat nicht allein.

Anschubhilfe für Ihr Eigenheim

Verschenken Sie keine Prämie

Mit der Wohnungsbauprämie (WoP) belohnt der Staat Einzahlungen auf einen Bausparvertrag. Voraussetzung ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. 


Einkommensgrenzen
Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben Bausparer bis zu einem zu versteuernden Einkommen von jährlich 25.600 Euro bei Alleinstehenden und 51.200 Euro bei Verheirateten. Abhängig von den jeweiligen persönlichen Freibeträgen kann das Bruttoeinkommen noch höher liegen. 


Förderhöchstbeträge
Der Staat zahlt für die jährlichen Sparbeiträge bis maximal 512 Euro (Alleinstehende) und 1.024 Euro (Verheiratete) 8,8 Prozent Wohnbauprämie. Die maximale Wohnungsbauprämie beträgt demnach für Alleinstehende 45,06 Euro sowie für Verheiratete 90,11 Euro. Prämienberechtigt ist man bereits mit 16 Jahren. 


Zinsabschlagsteuer
Der Sparerpauschbetrag beträgt für Alleinstehende jährlich 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro bei Einkünften aus Kapitalvermögen.

Mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall sind Sie gut beraten. Detaillierte Informationen erhalten sie in Ihrer Raiffeisenbank eG oder bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall.
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