
Renovieren & Modernisieren
Alter Bau in neuem Glanz
Mit einer Modernisierungsmaßnahme erhalten Sie nicht nur Ihr Eigentum, sondern Sie erhöhen auch dessen Wert und Ihren Wohnkomfort. Deshalb bieten wir natürlich auch Wohneigentümern individuelle Komplettlösungen für die Modernisierung und Renovierung von Immobilien, die in die Jahre gekommen sind.
| Die Übersicht ist ein erster Anhaltspunkt für die Bewertung Ihres Energieverbrauchs. Da das Ergebnis auch vom Verhalten der Bewohner abhängt, sind Rückschlüsse auf den Energiestandard des Hauses nur eingeschränkt möglich. | 2. Falls die Warmwasserversorgung über die Heizung erfolgt, ziehen Sie vom ermittelten Ergebnis pro Person im Haushalt bitte jeweils 1.000 Kilowattstunden ab. Beispiel: 44.000 kWh - 4.000 kWh = 40.000 kWh |
| 1. Multiplizieren Sie den jährlichen Verbrauch (Öl in Litern oder Erdgas in Kubikmetern) mit zehn. Sie erhalten so den Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh). Beispiel: 4.400 Liter Heizöl x 10 = 44.000 kWh | 3. Teilt man das Ergebnis durch die Wohnfläche, erhält man den jährlichen Heizenergiebedarf pro Quadratmeter. Beispiel: 40.000 kWh : 160 m² = 250 kWh/m²a |
Energieausweis
Seit 2008 werden Immobilien bei der Energieeffizienz vergleichbar„Betrifft mich der Energieausweis auch?“ Für die meisten Deutschen wird die Antwort über kurz oder lang „Ja“ lauten: Grundsätzlich muss ein solcher Ausweis immer dann vorliegen, wenn Sie neu bauen, wenn Sie Ihr Haus veräußern oder wenn ein neuer Mieter einziehen will.
Für bis 1965 fertiggestellte Wohngebäude beginnt die Energieausweis-Pflicht ab 1. Juli 2008 und für später gebaute ab 1. Januar 2009. Damit es keinen „Engpass“ beim Energiepass gibt, haben Besitzer von Nichtwohngebäuden noch bis 1. Juli 2009 Zeit. Kein Handlungsbedarf besteht bei denkmalgeschützten Gebäuden und wenn Sie nicht verkaufen oder neu vermieten wollen.
Was Sie wissen sollten:
• Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig.
• Er wird immer für das gesamte Gebäude oder den Gebäudeteil
ausgestellt (auch wenn nur eine einzelne Wohnung verkauft
oder vermietet werden soll).
• Der Energieausweis dient lediglich der Information, begründet
also keine Pflicht zur Sanierung des Gebäudes.
Gut informiert für Kauf- und Sanierungsentscheidungen
Der Energieausweis informiert Sie darüber, wie viel Energie ein Gebäude benötigt. Diese Angaben können auf zwei Arten ermittelt werden: Beim „Verbrauchsausweis“ wird die energetische Qualität anhand des durchschnittlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre ermittelt.
Für den „Bedarfsausweis“ werden Heizung und Wärmedämmung untersucht und es wird die Energieeffizienz berechnet. Dadurch ist das zweite Verfahren teurer, aber auch aussagekräftiger.
Welcher Ausweistyp gilt für wen?
Der Bedarfsausweis muss für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen ausgestellt werden, die vor 1978 errichtet wurden und die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erfüllen. Noch bis 30. September 2008 darf der Energieausweis auch auf Grundlage des Energieverbrauchs erstellt werden. Für alle anderen Gebäude können Hausbesitzer grundsätzlich frei zwischen den zwei Typen wählen.
Was kostet ein Energieausweis?
Der Aufwand für den Energieausweis hängt vom jeweiligen Gebäude ab, daher gibt es keine „Gebührenordnung“ oder sonstige Vorgaben. Mit welchen Kosten in etwa zu rechnen ist, zeigt der Feldversuch der Deutschen Energie-Agentur: Bei Wohngebäuden lagen die Preise für den Bedarfsausweis meist zwischen 200 € und 300 €. Eigentümergemeinschaften tragen die Kosten für den Energieausweis gemeinsam.
Viele Fachleute führen zum Ziel
Fragen Sie uns nach Fachleuten, die Energieausweise ausstellen dürfen! Wir nennen Ihnen gern Ansprechpartner in Ihrer Nähe.
