
Die Abgeltungsteuer kommt
Wir müssen miteinander reden
Ab dem 01.01.2009 werden alle Erträge und Gewinne aus privaten Kapitalanlagen einheitlich mit 25 % Kapitalertragssteuer (Abgeltungsteuer) besteuert. Was bedeutet das für Ihre Geldanlagen, und welche Möglichkeiten bieten sich Ihnen, Vorteile dieser Steuer für sich zu nutzen?
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Zum 01. Januar 2009 wird die Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge eingeführt. Auf Antrag kann auch die auf private Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer von uns erhoben werden. Ein Antragsformular ist in Ihrer Bankfiliale oder hier erhältlich. Sofern Sie keine Angabe zur Religionszugehörigkeit machen, kann auch kein entsprechender Abzug erfolgen. Dieser muss dann im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärung durch das Finanzamt vorgenommen werden.
Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
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Überblick
Seit dem 6. Juli 2007 steht es fest, die Abgeltungsteuer wird eingeführt. Ab dem 01.01.2009 werden alle Erträge und Gewinne aus privaten Kapitalanlagen einheitlich mit 25 % Kapitalertragssteuer – KapSt – (Abgeltungsteuer) besteuert. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag – SolZ – (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer (überwiegend 9%), jeweils von der gezahlten KapSt (Abgeltungsteuer) berechnet. Damit sind künftig sämtliche Steuerverpflichtungen aus Kapitaleinkünften abgegolten. Die Freibeträge für Kapitalerträge von 801 € bei Ledigen/1602 € bei Verheirateten bleiben unverändert bestehen.
Beispiele ab 2009: ( ohne Sparerpauschbetrag/ Freistellungsauftrag und Kirchensteuer)
Zum 01. Januar 2009 wird die Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge eingeführt. Auf Antrag kann auch die auf private Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer von uns erhoben werden. Ein Antragsformular ist in Ihrer Bankfiliale oder hier erhältlich. Sofern Sie keine Angabe zur Religionszugehörigkeit machen, kann auch kein entsprechender Abzug erfolgen. Dieser muss dann im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärung durch das Finanzamt vorgenommen werden.
Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
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Überblick
Seit dem 6. Juli 2007 steht es fest, die Abgeltungsteuer wird eingeführt. Ab dem 01.01.2009 werden alle Erträge und Gewinne aus privaten Kapitalanlagen einheitlich mit 25 % Kapitalertragssteuer – KapSt – (Abgeltungsteuer) besteuert. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag – SolZ – (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer (überwiegend 9%), jeweils von der gezahlten KapSt (Abgeltungsteuer) berechnet. Damit sind künftig sämtliche Steuerverpflichtungen aus Kapitaleinkünften abgegolten. Die Freibeträge für Kapitalerträge von 801 € bei Ledigen/1602 € bei Verheirateten bleiben unverändert bestehen.
Beispiele ab 2009: ( ohne Sparerpauschbetrag/ Freistellungsauftrag und Kirchensteuer)
Erträge
| Ertrag (Zinsen, Dividenden) 25 % KapSt (Abgeltungsteuer) 5,5 % SolZ von 25 € | 100,00 € 25,00 € 1,38 € |
| Ertrag nach Steuern | 73,62 € |
Gewinne:
| Kauf einer Aktie inkl. Nebenkosten Verkauf dieser Aktie inkl. Verkaufskosten | 10.000,00 € 11.000,00 € |
| Verkaufsgewinn 25 % KapSt (Abgeltungsteuer) 5,5 % SolZ von 250 € | 1.000,00 € 250,00 € 13,75 € |
| Ertrag nach Steuern | 736,25 € |
