
Die Abgeltungsteuer kommt.
Wir müssen miteinander reden.
Freistellungsauftrag
Sie können weiterhin Ihre Kapitalerträge in unveränderter Höhe von 801 € für Ledige und 1602 € für Verheiratete (Sparerpauschbetrag) vom Steuerabzug durch einen Freistellungsauftrag befreien lassen.
Sie können weiterhin Ihre Kapitalerträge in unveränderter Höhe von 801 € für Ledige und 1602 € für Verheiratete (Sparerpauschbetrag) vom Steuerabzug durch einen Freistellungsauftrag befreien lassen.
Zusätzliche Werbungskosten können ab 2009 nicht mehr geltend gemacht werden. Ihre derzeit bei uns und ggf. bei anderen Finanzinstituten erteilten Freistellungsaufträge, soweit sie nicht befristet sind, bleiben auch über 2008 hinaus gültig.
Auch die Nichtveranlagungs-Bescheinigungen, die das Finanzamt Geringverdienern ausstellt, bleiben bestehen.
Auch die Nichtveranlagungs-Bescheinigungen, die das Finanzamt Geringverdienern ausstellt, bleiben bestehen.
