Das Jugendschutzmerkmal
Einige Produkte, die Sie mit der GeldKarte bezahlen können, dürfen vom Händler nur an Kunden ab einem bestimmten Alter verkauft werden. Hierzu zählen zum Beispiel Zigaretten und Tabak. Deshalb ist auf dem GeldKarten-Chip Ihrer VR-BankCard ein Jugendschutzmerkmal enthalten. Bei jugendlichen Karteninhabern ist das Geburtsdatum verschlüsselt aufgebracht. Natürlich nur, sofern der Kunde zugestimmt hat. Beim Ziehen von Zigaretten am Automaten wird über den GeldKarten-Chip ermittelt, ob der Käufer das 16. Lebensjahr vollendet hat.