
Vermögenswirksame Leistungen
VL-Sparen
Geschenke vom Staat und vom Arbeitgeber fördern Sie beim Sparen mit vermögenswirksamer Leistung (VL).
Staat und Chef zahlen dazu
Vermögenswirksame Leistungen sind Sparbeträge, die Ihr Arbeitgeber für Sie anlegt. Er kann Sie Ihnen in voller Höhe oder teilweise zahlen. Das Maximum sind 40 € im Monat. Aber auch der Staat fördert VL-Sparen. Er bietet finanzielle Anreize mit der Arbeitnehmer Sparzulage. Gefördert vom Staat wird, wer ein jährliches zu versteuerndes Einkommen nicht über17.900 € bei Alleinstehenden und
35.800 € bei Verheirateten hat.
Ein VL-Sparvertrag läuft über sieben Jahre. Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie sowohl auf Fondssparen als auch Bausparen.
Förderung beim Fondssparen
Sie erhalten eine Arbeitnehmersparzulage von 18 Prozent auf einen Sparbetrag von max. 400 Euro jährlich. Beim Höchstbetrag bedeutet das ein Geldgeschenk von 72 €.
Förderung beim Bausparen
Sie erhalten eine Arbeitnehmersparzulage von 9 Prozent auf einen Sparbeitrag von max. 470 Euro jährlich. Beim Höchstbetrag bedeutet das ein Geldgeschenk von 43 €. Zusätzlich werden Bausparer mit einer Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt 512 €. Das ergibt ein Geldgeschenk in Höhe von 45 € für eigene Einzahlungen. Die Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie liegen bei 25.600 € für Alleinstehende und 51.200 € für Verheiratete.
Sie interessieren sich fürs Bausparen - Ihr Berater hilft Ihnen gerne weiter.
