
Riester-Rente
Bereits 2001 wurde die Rentenreform und damit das Altersvermögensgesetz vom Parlament beschlossen und verabschiedet. Wichtigstes Ziel ist sowohl eine möglichst langfristige Sicherung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rente als auch ein stabiles Rentenniveau.
Kernstück der Reform ist jedoch die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge durch Zulagen und Sonderausgabenabzug, die so genannte Riester-Rente.
Die Ziele der Rentenreform
• langfristige Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge
• Planungssicherheit über die zukünftige Leistungsfähigkeit der
gesetzlichen Rente
• Stärkung der Eigenvorsorge zur Verbesserung des
Lebensstandards im Alter
• Unterstützung der Eigenvorsorge durch Zulagen (Prämien) bzw.
steuerliche Abzugsfähigkeit
Gemeinsam mit Ihnen finden wir die Vorsorgelösung, die zu Ihnen passt. Vereinbaren Sie einen Termin.
Die Ziele der Rentenreform
• langfristige Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge
• Planungssicherheit über die zukünftige Leistungsfähigkeit der
gesetzlichen Rente
• Stärkung der Eigenvorsorge zur Verbesserung des
Lebensstandards im Alter
• Unterstützung der Eigenvorsorge durch Zulagen (Prämien) bzw.
steuerliche Abzugsfähigkeit
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