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Riester-Rente - Wer wird gefördert?

Im Sinne des Altersvermögensgesetzes werden alle Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung gefördert, im Einzelnen:

• Arbeitnehmer in privaten Unternehmen - unabhängig vom
   Einkommen 
• Kindererziehende während der Kindererziehungszeiten 
• Bezieher von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld und -hilfe,
   Krankengeld, etc.) 
• Wehrpflichtige, Zivildienstleistende 
• Bezieher von Ruhestandsgeldern 
• pflichtversicherte Landwirte sowie bestimmte Gruppen von
   Selbständigen

Beamte, Richter und Soldaten gehören ebenfalls - als Ausgleich für die Absenkung des Versorgungsniveaus in den nächsten Jahren - zum begünstigten Personenkreis. Ebenso die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Da jedoch einige Tarifbereiche ausgeschlossen sind, ist grundsätzlich die Nachfrage beim Arbeitgeber sinnvoll.