Riester-Rente - Wer wird gefördert?
Im Sinne des Altersvermögensgesetzes werden alle Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung gefördert, im Einzelnen:
• Arbeitnehmer in privaten Unternehmen - unabhängig vom
Einkommen
• Kindererziehende während der Kindererziehungszeiten
• Bezieher von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld und -hilfe,
Krankengeld, etc.)
• Wehrpflichtige, Zivildienstleistende
• Bezieher von Ruhestandsgeldern
• pflichtversicherte Landwirte sowie bestimmte Gruppen von
Selbständigen
Beamte, Richter und Soldaten gehören ebenfalls - als Ausgleich für die Absenkung des Versorgungsniveaus in den nächsten Jahren - zum begünstigten Personenkreis. Ebenso die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Da jedoch einige Tarifbereiche ausgeschlossen sind, ist grundsätzlich die Nachfrage beim Arbeitgeber sinnvoll.
• Arbeitnehmer in privaten Unternehmen - unabhängig vom
Einkommen
• Kindererziehende während der Kindererziehungszeiten
• Bezieher von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld und -hilfe,
Krankengeld, etc.)
• Wehrpflichtige, Zivildienstleistende
• Bezieher von Ruhestandsgeldern
• pflichtversicherte Landwirte sowie bestimmte Gruppen von
Selbständigen
Beamte, Richter und Soldaten gehören ebenfalls - als Ausgleich für die Absenkung des Versorgungsniveaus in den nächsten Jahren - zum begünstigten Personenkreis. Ebenso die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Da jedoch einige Tarifbereiche ausgeschlossen sind, ist grundsätzlich die Nachfrage beim Arbeitgeber sinnvoll.
