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Rürup-Rente

Nachgelagerte Besteuerung

Mit dem ab 2005 geltendem Alterseinkünftegesetz wird die steuerliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Einkünfte im Alter neu geregelt. Kern der Neuregelungen ist der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente steigt für alle bisherigen Rentner auf 50 Prozent. Für die neu hinzu kommenden Rentnerjahrgänge steigt der zu versteuernde Teil der Rente bis 2040 auf 100 Prozent an. Das bedeutet für viele, vor allem künftige Rentner, sinkendes Nettoeinkommen.

Sonderausgabenabzug
Als Ausgleich zur erhöhten Besteuerung der Renten können erhöhte Beträge bei den Sonderausgaben abgesetzt werden. Im Jahr 2007 können Sie 64 Prozent bis maximal 12.800 € an Aufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung (bzw. vergleichbaren berufsständischen Versorgungseinrichtungen) als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bis zum Jahre 2025 steigt Ihr Steuervorteil schrittweise auf 20.000 € an.

Der erweiterte Sonderausgabenabzug gilt auch für Beiträge zu Verträgen der privaten Altersvorsorge. Voraussetzung ist, dass die Auszahlung ausschließlich in Form einer lebenslangen Rente (frühestens ab dem 60. Lebensjahr) erfolgt. Die Verträge dürfen darüber hinaus nicht vererbbar, übertragbar, beleihbar, kapitalisierbar oder veräußerbar sein. Genau auf diese vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Bedingungen ist die von unserem Verbundpartner R+V Versicherungen entwickelte R+V BasisRente zugeschnitten.

Gemeinsam mit Ihnen finden wir die Vorsorgelösung, die zu Ihnen passt. Vereinbaren Sie einen Termin.