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Raiffeisenbank eG
BLZ: 20069130
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VR-Mitglieder-Rechtsschutzversicherung

 

Mit der VR-Mitglieder-Rechtsschutzversicherung im Rahmen der R+V-PrivatPolice brauchen Mitglieder von Genossenschaften auf Ihr gutes Recht nicht zu verzichten.
Deshalb bieten wir Ihnen Leistungen, mit denen Sie risikolos Ihr Recht fordern können. Wir übernehmen Ihre Prozesskosten und, wenn Sie verlieren, sogar die der gegnerischen Partei. Auch bei der VR-Mitglieder-Rechtsschutzversicherung zahlen Mitglieder einen besonders günstigen Beitrag.


Wem bietet die Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz Kernleistungen? 

• Versicherungsnehmer 
• Ehegatte oder der in häuslicher Gemeinschaft mit
   Ihnen wohnende Lebenspartner 
• Minderjährige Kinder 
• Volljährige, unverheiratete bzw. nicht in einer eingetragenen
   Lebenspartnerschaft lebende Kinder bis zum 30. Lebensjahr 
• Alle berechtigten Fahrer und Insassen der
   versicherten Fahrzeuge

Sie selbst als Versicherungsnehmer, Ihr Ehe- oder Lebenspartner und Ihre minderjährigen Kinder sind 

• im privaten und beruflichen Bereich (als Arbeitnehmer),
• im Straßenverkehr mit den auf diesen
   Personenkreis zugelassenen Motorfahrzeugen (inkl.
   Mietwagen) zu Lande sowie Anhänger
• sowie als Fahrer und Insasse fremder Motorfahrzeuge
   sowie Anhänger versichert.

Ihre volljährigen Kinder sind im privaten und beruflichen Bereich (als Arbeitnehmer) sowie als Fahrer/Insasse der versicherten Fahrzeuge versichert, solange sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Kein Versicherungsschutz besteht für volljährige Kinder mit ihrem eigenen Fahrzeug (hierfür benötigen die volljährigen Kinder einen eigenen Verkehrsrechtsschutz).

Außerdem sind Sie als Mieter oder Eigentümer aller selbstgenutzten Wohnobjekte abgesichert, sofern Sie diesen Bereich nicht abgewählt haben.


Welche Kernleistung bietet die Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige?

• Schadenersatz-Rechtsschutz
• Straf-Rechtsschutz
• Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
• Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
• Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
• Rechtsschutz im Kfz-Vertrags- und Sachenrecht
• Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
• Arbeitsrechtsschutz
• Sozialgerichts-Rechtsschutz
• Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
• Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz (sofern nicht
   ausgeschlossen)
• Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
• Opfer-Rechtsschutz

Außerdem bietet Ihnen die VR-Mitglieder-Rechtsschutzversicherung über ein Anwaltstelefon - montags bis samstags von 8 bis 21 Uhr - eine kostenlose juristische Beratung in allen Rechtsgebieten gemäß dem Versicherungsumfang. 


Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Berater.