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Raiffeisenbank eG
BLZ: 20069130
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VR-Mitglieder-Wohngebäudeversicherung

 

Mit der VR-Mitglieder-Wohngebäudeversicherung im Rahmen der R+V-PrivatPolice brauchen Mitglieder von Genossenschaften keine Angst vor finanziellen Folgen zu haben.
Wir helfen Ihnen wenn etwas Ihr Gebäude beschädigen sollte, und zwar zu besonders günstigen Beiträgen. 


Wer oder was ist versichert?
Die Wohngebäudeversicherung schützt Sie gegen die finanziellen Folgen von Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Leitungswasser oder Sturm/Hagel an Ihrem Wohnhaus verursacht werden können.


Welche Kernleistung bietet die Wohngebäudeversicherung?¹ 

• bei einem Totalschaden ersetzen wir den ortsüblichen
   Neubauwert Ihres Wohnhauses 
• bei einem Teilschaden übernehmen wir die notwendigen
   Reparaturkosten 
• wir ersetzen die im Zusammenhang mit einem Schaden
   entstandenen versicherten Kosten, wie z. B.
   Aufräumungskosten 
• bei einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren ist eine beitragsfreie
   Feuer-Rohbauversicherung bis zur Bezugsfertigkeit (maximal
   18 Monate) Ihres Wohnhauses eingeschlossen 
• unbegrenzte Gesamtentschädigung 
• unbegrenzte Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und
   Schutzkosten 
• unbegrenzte behördliche Mehrkosten 
• Zuschuss zu Hotelkosten 
• unbegrenzte Aufräumungskosten für Bäume 
• unbegrenzte Rückreisekosten aus dem Urlaub 
• Dekontaminierungskosten 
• privat genutzte Nebengebäude, sonstiges Zubehör und
   sonstige Grundstücksbestandteile 
• bis zu drei Garagen / Carports 
• Wasseraustritt aus Fußbodenheizungen, Aquarien,
   Wasserbetten und Regenfallrohren
   innerhalb des Gebäudes 
• Wasserverlust 
• Rohrverstopfung 
• Armaturen 
• Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte 

¹ Dies gilt für Wohngebäude bis zu 2 Vollgeschossen bei Versicherung zum gleitenden Neuwert und bei korrekter Beschreibung des Wohngebäudes. 


Gegen einen geringen Mehrbeitrag versicherbar:

• Überspannungsschäden durch Blitz
• Elementarschäden, z.B. Überschwemmung
• Gebäudeglas 


Für weitere Informationen sprechen Sie bitte Ihren Berater an.