
Aufsichtsrat & Vorstand
Die Organe der Raiffeisenbank eG
Die drei Organe der Raiffeisenbank eG setzen sich aus dem Vorstand (Bild v. l.: Andreas Jeske, Ingmar Kampling), dem Aufsichtsrat und der Vertreterversammlung zusammen. Die Vertretersammlung tagt einmal jährlich. Sie beschließt den Jahresabschluss, entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und stimmt über Satzungsänderungen bzw. Satzungsergänzungen ab. Eine weitere wichtige Aufgabe der Vertreterversammlung ist die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder.
Der Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat hat den Auftrag, die Geschäftsführung zu überwachen und dabei treuhänderisch die Interessen des Unternehmens und seiner Anteilseigner zu wahren. Außerdem obliegt ihm, bei in der Satzung festgelegten zustimmungspflichtigen Angelegenheiten mitzuwirken. Die Tätigkeit des Aufsichtsrats ist ehrenamtlich. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind ebenfalls Mitglieder der Raiffeisenbank eG. Sie fungieren als Brücke zwischen den Mitgliedern der Bank mit ihren individuellen Vorstellungen und Wünschen einerseits und dem nach betriebswirtschaftlichen Kriterien geführten Unternehmen andererseits.| Heinz Klostermeyer, Vorsitzender | Andrea Biehl |
| Dr. Frauke Deunert | Claus Hoop |
| Hans-Jürgen Kütbach | Carmen Molt |
| Henning Rahmer | Harm Thormählen |
| Peter Wasner | Hans-Hinrich Wrage |
Der Vorstand
| Andreas Jeske | Ingmar Kampling |

