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Raiffeisenbank eG
BLZ: 20069130
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Ihr Geld ist bei uns sicher

Vertrauenssicherung durch Einlagen- und Institutsschutz

Die Sicherungseinrichtungen des BVR schützt bei den ihr angeschlossenen Volks- und Raiffeisenbanken die Einlagen und Inhaberschuldverschreibungen der Kunden stets 

• zu 100 Prozent 
• ohne betragliche Begrenzung.

Seit ihrem Bestehen


• hat noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen
   Verlust seiner Einlagen erlitten,
• mussten noch nie Einleger entschädigt werden,
• hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank
   gegeben.

Das Vertrauen der Bankkunden in die Sicherheit ihrer Einlagen sowie das Vertrauen der Geld- und Kapitalmärkte in die Stabilität des genossenschaftlichen FinanzVerbundes und in die Bonität aller seiner Mitglieder sind von entscheidender Bedeutung für das erfolgreiche Wirken der deutschen Genossenschaftsbanken im Wettbewerb.


Geschützter Personenkreis

Die Sicherungseinrichtung des BVR zielt primär auf den Schutz aller Nichtbanken-Kunden (natürliche und juristische Personen, die nicht Kreditinstitute sind) der angeschlossenen Banken ab. Kreditinstitute als Kunden der angeschlossenen Banken werden dagegen im Wesentlichen (vgl. Anmerkung 1) nicht geschützt. 


Schutzumfang, Einlagen- und Institutsschutz

Die Sicherungseinrichtung des BVR schützt stets zu 100 Prozent und ohne betragliche Begrenzung: 

• Kundeneinlagen, darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen,
   Sparbriefe, Termineinlagen und Sichteinlagen sowie
• von angeschlossenen Banken ausgegebenen
   Inhaberschuldverschreibungen im Besitz von Kunden.

Dass die Sicherungseinrichtung während ihres 70-jährigen Bestehens noch nie Einleger entschädigen musste, ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass sie - dem Schutz der Einlagen quasi vorgeschaltet - den so genannten Institutsschutz praktiziert: Sofern eine Bank in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, wird sie stets durch Sanierungsmaßnahmen der Sicherungseinrichtung gestützt und so gestellt, dass sie ihre rechtlichen Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllen kann. Diese Handhabung gewährleistete bisher stets einen wirksamen Insolvenzschutz der einbezogenen Banken und somit auch für deren Kunden eine vollständige Sicherheit der Einlagen.